Vorgehensweise beim Abschluss eines Reservierungsvertrags
Die Reservierung ist eine Dienstleistung, die dazu dient, dass die ausgesuchte Immobilie niemand anders kaufen kann. Während der Reservierungsfrist hat der Interessent die Gewissheit, dass er alles Erforderliche zum Abschluss des anschließenden Vorvertrages erledigen kann, weil die Immobilie keinem anderen Interessenten angeboten wird. Mit Abschluss des Vorvertrages ist die Pflicht verbunden, eine Anzahlung von 15 % des Kaufpreises der Wohnung zu leisten – deshalb ist es angeraten, bereits vor Abschluss dieses Vertrags definitiv die Finanzierung von 100 % des Kaufpreises gesichert zu haben.
Mündliche Reservierung
Noch vor Abschluss des Reservierungsvertrags gibt der Zukünftige Verkäufer dem Interessenten die Möglichkeit, eine vorläufige mündliche Reservierung vorzunehmen. Die mündliche Reservierung kann telefonisch, per E-Mail, mit unserem Kontaktformular oder persönlich erfolgen. Aufgrund der mündlichen Reservierung wird die Immobilie für den Interessenten für die Dauer von drei Werktagen reserviert. In dieser Zeit bietet der Zukünftige Verkäufer die Immobilie keinem Anderen an. Damit die Reservierung jedoch weiterläuft, muss der Interessent während dieser Frist einen Reservierungsvertrag schließen.
Bei Ablaufen der Frist von 3 Werktagen ohne Abschluss des Reservierungsvertrags wird die Immobilie anderen Interessenten angeboten.
Mit der mündlichen Reservierung sind keinerlei Gebühren verbunden, sie kann jederzeit ohne jegliche Sanktionen aufgehoben werden.
Der Zukünftige Verkäufer behält sich jedoch die Möglichkeit vor, die mündliche Reservierung abzulehnen (z. B. bei Missbrauch des Reservierungssystems, wie etwa durch wiederholte Reservierung ohne nachfolgenden Vertragsabschluss, Reservierung von mehreren Wohnungen innerhalb eines Projekts, Reservierung mit offensichtlich falschen Angaben, parallele Reservierung durch mehrere Interessenten u.ä.)
Reservierungsvertrag – persönlicher Abschluss
Den detaillierten Ablauf beim Abschluss eines Reservierungsvertrags erläutert Ihnen der Verkäufer im Verkaufszentrum.
Online-Abschluss des Reservierungsvertrags
Der gesamte Prozess beim Abschluss eines Reservierungsvertrags durch Fernzugriff (e-Reservierung, online Reservierung der Immobilie) ersetzt einen persönlichen Besuch im Verkaufszentrum und es können damit die gleichen Ergebnisse erzielt werden, als wenn der Interessent den Ausstellungsraum von Trigema Smartes Wohnen besuchen würde. Am Ende des gesamten Prozesses wird ein Reservierungsvertrag geschlossen. Das Durchlesen des Prozessüberblicks und der Vertragsbedingungen für den Abschluss des Vertrags über Fernzugriff sollte nicht mehr als 30 Minuten in Anspruch nehmen.
- Bei der Besichtigung der Immobilien auf den Internetseiten www.bydleni-branik.cz kann sich der Interessent stets eine konkrete Liegenschaft auswählen und kann diese reservieren lassen. Wählt der Interessent die Möglichkeit einer e-Reservierung, so wird er zum nächsten Prozess weitergeleitet.
- Die Immobilie beziehungsweise ihr Zubehör (wie Garagenplatz u.ä.) legt der Interessent per Mausklick auf die Schaltfläche „e-reservieren“ in den Einkaufswagen. Diesen Schritt kann man wiederholen (und mehrere Positionen auswählen), oder die reservierten Positionen beliebig ändern. Nachdem die Wohnung usw. in den Einkaufswagen gelegt wurde, gewährt Trigema dem Interessenten ein 30-minütiges Zeitfenster, in dem er den gesamten Prozess vollenden kann. Im Verlauf des ganzen Zeitabschnitts sind die ausgewählten Positionen blockiert und keine andere Person kann sie reservieren lassen.
- Nach Abschluss der Auswahl werden mit einem Klick auf die Schaltfläche „Zum Einkaufswagen“ alle Wohnungseinheiten usw. angezeigt, die reserviert werden sollen (den Inhalt des Einkaufswagens kann sich der Interessent jederzeit anschauen, und zwar mit einem Mausklick auf den Link Buchungskorb.
- Danach wird der Interessent weitergeleitet zu dieser Beschreibung des E-Reservierungsprozesses und zugleich wird ihm ermöglicht, sich detailliert mit dem Muster des Reservierungsvertrags bekannt zu machen (oder ihn durch seinen Rechtsberater prüfen zu lassen). Vor dem eigentlichen Abschluss des Reservierungsvertrags wird der Interessent bestätigen müssen, dass er sich mit dem Vertragstext vertraut gemacht hat.
- Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wird der Interessent außerdem über seine Verbraucherrechte beim Abschluss des Reservierungsvertrags über Fernzugriff (e-Reservierung) belehrt. Vor dem eigentlichen Abschluss des Reservierungsvertrags wird der Interessent bestätigen müssen, dass er sich mit diesem Dokument vertraut gemacht hat.
- Im Verlauf des Prozesses der e-Reservierung wird der Interessent (soweit dies nicht bereits früher geschehen ist) mit dem Ablauf der gesamten Transaktion bekannt gemacht, wobei die Reservierung nur ein Teilbereich der ganzen Transaktion ist. Vor dem eigentlichen Abschluss des Reservierungsvertrags wird der Interessent bestätigen müssen, dass er sich mit diesem Dokument vertraut gemacht hat.
- Nach dem Vertrautmachen mit den oben genannten Unterlagen wird man über die Schaltfläche „weitergehen“ weitergeleitet zum Formular für das Ausfüllen der notwendigen persönlichen Daten zur Identifizierung des Interessenten im Rahmen der Vertragsbeziehung (Vor- und Nachname, Anschrift des ständigen Wohnsitz, Korrespondenzadresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefon, Eigentumstyp). Mit den personengebundenen Daten wird vonseiten des Zukünftigen Verkäufern stets im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften (Datenschutz-Grundverordnung) verfahren.
- Nach Eingabe der personengebundenen Daten wird dem Interessenten ein Muster-Reservierungsvertrag mit allen Anhängen generiert.
- Im nächsten Schritt wird der Interessent aufgefordert zur finalen Überprüfung der e-reservierten Positionen und der eingegebenen persönlichen Angaben. Über die Schaltfläche „Reservierung bestätigen“ wird dem Interessenten ein individueller Reservierungsvertrag generiert und er wird zum Zahlungstor weitergeleitet, denn der Reservierungsvertrag wird erst nach Bezahlung der Reservierungsgebühr wirksam. Sofort nach Bestätigung der Reservierung wird dem Interessenten eine Bestätigung über den Vertragsabschluss zugesandt.
- Über das Zahlungstor eines externen Dienstleisters (GoPay) wird der Interessent zur Bezahlung der Reservierungsgebühr in Höhe von 50.000 CZK aufgefordert (dieser Betrag umfasst den entsprechenden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Mehrwertsteuersatz).
- Nach erfolgreicher Bezahlung der Reservierungsgebühr wird dem Interessenten per Mail eine Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Prozesses mit den Kontaktangaben des Verkäufers zugesandt. Die wirksamen Vertragsunterlagen bestehen aus dem automatisch erstellten Reservierungsvertrag gemeinsam der Bestätigung des Zukünftigen Verkäufern, dass die Reservierungsgebühr bezahlt worden ist.
- Ab diesem Augenblick ist die Immobilie für den Interessenten reserviert. Die Reservierungsdauer beträgt 14 Tage ab Zustellung der schriftlichen Aufforderung zum Abschluss des Vorvertrages durch den Interessenten. Die Aufforderung zum Abschluss des Vorvertrages sendet der Zukünftige Verkäufer dem Interessenten jederzeit nach Wirksamkeit des Reservierungsvertrags und nach Rechtskraft der Baugenehmigung für das Projekt zu, spätestens 30 Tage nach Rechtskraft der Baugenehmigung für das Projekt (falls die Baugenehmigung für das Projekt zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reservierungsvertrags noch nicht rechtskräftig war), oder spätestens 30 Tage nach Wirksamkeit des Reservierungsvertrags (falls zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reservierungsvertrags die Baugenehmigung für das Projekt bereits rechtskräftig war). Zu diesem Zeitpunkt sollte der Interessent definitiv für die Finanzierung sorgen (der Zukünftige Verkäufer macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass eine fehlende Finanzierung kein Grund zur Rückzahlung der Reservierungsgebühr ist.
- Der gesamte Prozess der e-Reservierung wird vollendet, indem der Verkäufer den Interessenten erneut kontaktiert, was in den nächsten darauffolgenden Tagen geschieht. Der Verkäufer überprüft bei dieser Kontaktaufnahme die eingegebenen personengebundenen Daten und Kontaktangaben des Interessenten und vereinbart mit ihm Einzelheiten zum weiterer Vorgehen für den Abschluss des Kaufvorvertrags (dieser anschließende Schritt kann nicht online vorgenommen werden).
- Da es sich um einen über Fernzugriff (durch e-Reservierung) geschlossenen Vertrag handelt, kann der Interessent innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Inkrafttreten des Reservierungsvertrags (d.h. jederzeit innerhalb der vierzehn (14) Kalendertage, die nach dem Tag folgen, an dem die Reservierungsgebühr auf das Konto des Zukünftigen Verkäufers gutgeschrieben wurde) ohne Angabe von Gründen vom Reservierungsvertrag zurücktreten. Das Formular für den Rücktritt vom Reservierungsvertrag ist hier zugänglich: hier und der Interessent hat ihn innerhalb der Rücktrittsfrist ordnungsgemäß ausgefüllt an den Sitz des Zukünftigen Verkäufers zu senden (der Rücktritt ist erst im Augenblick der Zustellung wirksam) oder dort zu übergeben.
- Bei einem Reservierungsvertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, mit dessen Erfüllung der Zukünftige Verkäufer aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Interessenten noch innerhalb der Rücktrittsfrist (sofort nach Wirksamwerden des Reservierungsvertrags) beginnt. Bei einem Rücktritt vom Reservierungsvertrag wird also dem Interessenten nicht die gesamte Reservierungsgebühr zurückgezahlt, sondern nur ein Teil davon, der nach folgender Formel berechnet wird: 50.000 - [fixe Zahlung für den Reservierungsbeginn in Höhe von 10.000 + (X x 1.000), wobei X die Anzahl Tage zwischen der Wirksamwerden des Reservierungsvertrags und Zustellung des Vertragsrücktritt ist].