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Verbraucherinformationen

im Sinn von §§ 1810 ff. Bürgerliches Gesetzbuch Nr. 89/2012 Sb., (im Folgenden nur „BGB“) Der Interessent ist ein Verbraucher, wenn er eine natürliche Person ist, die mit dem Unternehmer einen Vertrag schließt oder anderweitig außerhalb des Rahmens seiner unternehmerischen Tätigkeit oder außerhalb des Rahmens der selbstständigen Ausübung seines Berufs handelt.

  1. Der Zukünftige Verkäufer bzw. der die Reservierungsdienstleistung Erbringende ist die Aktiengesellschaft Trigema Projekt Braník a.s. mit Sitz Bucharova 2641/14, Praha 5, PLZ 158 00, Ident.-Nr.: 27875750 , eingetragen im vom Stadtgericht Prag geführten Handelsregister unter dem Aktenzeichen B 11688, als Eigentümer und Bauherr des Wohnungsprojekts Brâník. Die Trigema Projekt Braník a.s. wird beim Schließen von Geschäftsverträgen durch die Trigema Development s.r.o. aufgrund einer Vollmacht vertreten.
  2. Kontaktangaben des zu Verhandlungen mit dem Interessenten Befugten: Petr Pospíšil, Tel. +420 227 355 211 oder Mobiltel. +420 778 750 210, E-Mail pospisil@trigema.cz
  3. Der Zukünftige Verkäufer bietet im Rahmen des Wohnungsprojekts Brâník Einheiten zum Verkauf an, deren detaillierte Beschreibung (einschließlich Erläuterungen zu den einzelnen verwendet Begriffen) hier angegeben ist www.bydleni-branik.cz/de/. Zugleich bietet im Verkaufsprozess der Zukünftige Verkäufer die Dienstleistung Reservierung an, deren Inhalt die Verpflichtung des Zukünftigen Verkäufers ist, den Gegenstand der zukünftigen Übertragung keinen weiteren Personen anzubieten und mit weiteren Personen auch keinen anderen Vertrag in Bezug auf den Verkauf des Gegenstands der zukünftigen Übertragung zu schließen. Die Reservierung kann auch aufgrund eines durch Fernübertragung geschlossenen Vertrags gewährt werden (e-Reservierung). Eine Beschreibung der Vorgehensweise beim Kauf der Wohnung siehe hier, eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise zur e-Reservierung (einschließlich einer Beschreibung der Möglichkeit, bei der Dateneingabe entstandene Fehler festzustellen und zu berichtigen) siehe hier.
  4. Die Preisliste der Wohnungen finden Sie hier, der Preis für die Reservierung beträgt 50.000 CZK (mit MwSt.). Die Preise sind einschließlich aller Steuern, Gebühren und anderer ähnlicher Geldleistungen angegeben (außer der Grunderwerbssteuer in Fällen, wie diese Steuerpflicht relevant ist).
  5. Die Vorgehensweise beim Abschluss der einzelnen Verträge (einschließlich einer detaillierten Beschreibung der einzelnen technischen Schritte, die bei einer e-Reservierung zum Vertragsabschlusses führen) sowie der sich daraus ergebenden Zahlungspflichten des Interessenten und der auf der Übergabe der Immobilie beruhenden Pflichten oder der Erfüllung der Pflichten aus dem Reservierungsvertrag sind hier beschrieben und hier.
  6. Sämtliche mit dem Verkauf der Immobilien zusammenhängenden Vertragsunterlagen werden in Tschechisch erstellt und nur in dieser Sprache kann der Vertrag geschlossen werden.
  7. Jeden geschlossenen Vertrag erhält jeweils der Interessent und der Zukünftige Verkäufer. Im Fall seines Interesses kann der Interessent beim Zukünftigen Verkäufer in den abgeschlossenen Vertrag Einsicht nehmen.
  8. In Zusammenhang mit der Abwicklung der Transaktion werden außer dem Preis und der Reservierungsgebühr mit Ausnahme der Bezahlung des Preises eines eventuellen gehobenen Standards, sofern dieser vom Interessenten gewünscht wird, keine weiteren Kosten für die Übergabe der Immobilie in Rechnung gestellt.
  9. Bei einer mangelhaften Leistung (bei Verletzung der Reservierungspflicht) ist der Interessent berechtigt, vom Reservierungsvertrag zurückzutreten, und der Zukünftige Verkäufer hat ihm in diesem Fall die Reservierungsgebühr in voller Höhe zurückzuzahlen.
  10. Der Reservierungsvertrag wird für die Dauer von 14 Tagen ab Zustellung der schriftlichen Aufforderung zum Abschluss des Vorvertrages durch den Interessenten geschlossen. Die Aufforderung zum Abschluss des Vorvertrages sendet der Zukünftige Verkäufer dem Interessenten jederzeit nach Wirksamkeit des Reservierungsvertrags und nach Rechtskraft der Baugenehmigung für das Projekt zu, spätestens 30 Tage nach Rechtskraft der Baugenehmigung für das Projekt (falls die Baugenehmigung für das Projekt zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reservierungsvertrags noch nicht rechtskräftig war), oder spätestens 30 Tage ab Wirksamkeit des Reservierungsvertrags (falls zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reservierungsvertrags die Baugenehmigung für das Projekt bereits rechtskräftig war), anschließend sollte der Kaufvorvertrag geschlossen werden und die gesamte Transaktion wird mit Abschluss des Kaufvertrags und mit der Einverleibung im Liegenschaftskataster vollendet.
  1. Der Reservierungsvertrag wird für die Dauer 14 Tagen ab Zustellung der schriftlichen Aufforderung zum Abschluss des Vorvertrages durch den Interessenten geschlossen. Die Aufforderung zum Abschluss des Vorvertrages sendet der Zukünftige Verkäufer dem Interessenten jederzeit nach Wirksamwerden des Reservierungsvertrags und nach Rechtskraft der Baugenehmigung für das Projekt zu, spätestens 30 Tage nach Rechtskraft der Baugenehmigung für das Projekt (falls die Baugenehmigung für das Projekt zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reservierungsvertrags noch nicht rechtskräftig war), oder spätestens 30 Tage ab Wirksamwerden des Reservierungsvertrags (falls zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reservierungsvertrags die Baugenehmigung für das Projekt bereits rechtskräftig war), anschließend sollte der Kaufvorvertrag geschlossen werden und die gesamte Transaktion wird mit Abschluss des Kaufvertrags und mit der Einverleibung im Liegenschaftskataster vollendet.
  2. Werden Informationen über einen Fernkommunikationskanal zur Verfügung gestellt, oder wird der Reservierungsvertrag durch Fernübertragung geschlossen, berechnet der Zukünftige Verkäufer für diese Kommunikationsweise keine besonderen Gebühren. Die dem Interessenten von dessen Telekommunikationsanbieter berechneten Standardgebühren für die Nutzung von Mitteln der Fernkommunikation (Telefon, E-Mail u.ä.) zahlt der Interessent.
  3. Die möglichen Zahlungsweisen des Immobilienpreises sind hier beschrieben: hier Die Zahlungsweise der Reservierungsgebühr sowie Informationen über die akzeptierten Zahlungsweisen sind hier beschrieben: hier. Der Zukünftige Verkäufer fordert keinerlei Gebühren in Abhängigkeit von der Zahlungsweise.
  4. Im gegebenen Fall handelt es sich weder um einen Vertrag, dessen Gegenstand eine wiederholte Leistung ist, noch um einen auf unbefristete Zeit geschlossenen Vertrag.
  5. Die Möglichkeiten und Gründe eines Rücktritts vom Reservierungsvertrag sowie die Vorgehensweise dabei finden Sie: hier für Objekte A und B; und hier für Objekt C.
  6. Bei einem durch Fernübertragung geschlossenen Vertrag kann der Interessent auch ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Kalendertagen (14) ab Entstehen des Reservierungsvertrags vom Vertrag zurücktreten (d.h. jederzeit innerhalb der vierzehn (14) nach jenem Tag folgenden Kalendertage, an dem die Reservierungsgebühr auf das Konto des Zukünftigen Verkäufers gutgeschrieben wurde). Das Formular für den Rücktritt vom Reservierungsvertrag ist zugänglich hier und der Interessent hat ihn innerhalb der Rücktrittsfrist ordnungsgemäß ausgefüllt an den Sitz des Zukünftigen Verkäufers zuzusenden oder dort zu übergeben.
  7. Bei einem Reservierungsvertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, mit dessen Erfüllung der Zukünftige Verkäufer aufgrund des ausdrücklich Wunsches des Interessenten noch innerhalb der Rücktrittsfrist (sofort nach Wirksamwerden des Reservierungsvertrags) beginnt. Bei einem Rücktritt vom Reservierungsvertrag wird also dem Interessenten nicht die gesamte Reservierungsgebühr zurückgezahlt, sondern nur ein Teil davon, der nach folgender Formel berechnet wird: 50.000 - [fixe Zahlung für den Reservierungsbeginn in Höhe von 10.000 + (X x 1.000), wobei X die Anzahl Tage zwischen der Wirksamwerden des Reservierungsvertrags und Zustellung des Vertragsrücktritt ist].
  8. Gegenseitige Streitigkeiten zwischen dem Interessenten und dem Zukünftigen Verkäufer legen die allgemeinen Gerichte der Tschechischen Republik bei. Ein Interessent, der ein Verbraucher ist, hat nach dem Verbraucherschutzgesetz Nr. 634/1992 Sb. das Recht auf außergerichtliche Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit aus dem Vertrag. Zur außergerichtlichen Beilegung der Streitigkeiten ist nur die Tschechische Handelsinspektion berechtigt. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten www.coi.cz. Die außergerichtliche Beilegung der Streitigkeiten wird ausschließlich auf Antrag des Verbrauchers eröffnet, und zwar nur in dem Fall, dass die Streitigkeiten nicht mit dem Zukünftigen Verkäufer direkt gelöst werden konnte. Der Antrag kann spätestens 1 Jahr nach dem Tag gestellt werden, an dem der Verbraucher sein Recht, das Gegenstand der Streitigkeit ist, zum ersten Mal beim Zukünftigen Verkäufer geltend gemacht hat. Die Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten nach dem Verbraucherschutzgesetz Nr. 634/1992 Sb. übt die Tschechische Handelsinspektion aus.